Gesetzlich versichert
Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen, die der Gesetzgeber vorschreibt, zu mir in die Behandlung kommen.
Lesen Sie sich bitte erst einmal alles weitere in Ruhe durch. Dann entscheiden Sie, ob Sie diesen Weg gehen wollen.
Der Weg zur Kostenerstattung
Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied, können wir den Weg über die Kostenerstattung gehen. Das Prinzip der Kostenerstattung greift, wenn Sie keinen Therapieplatz in angemessener Zeit finden, aber unter einer psychischen Erkrankung leiden.
Ich versuche im Folgenden den -zugegeben etwas komplizierten- Ablauf der Kostenerstattung so verständlich wie möglich zu erklären. Fragen Sie gerne nach, wenn doch noch etwas unklar sein sollte.
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Informieren
Bitte informieren sie sich gründlich über die Kostenerstattung.
Wo? Hier zum Beispiel!
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Selbstständige Suche
Suchen Sie selbstständig nach niedergelassenen Therapeuten.
Wo? Hier zum Beispiel!
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Krankenkasse informieren
Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie einen Therapieplatz suchen und bitten Sie um Unterstützung
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Sprechstunden-Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Sprechstunden-Termin bei einem niedergelassenen Therapeuten.
Wie? Am besten hier!
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Wie geht es weiter?
Herzlichen Glückwunsch - Sie haben einen Termin bei einem kassenzugelassenen Kollegen erhalten.
Da sich die weiteren Schritte je nach Ausgangslage unterscheiden können, soll Ihnen das folgende Diagramm den weiteren Weg in Ihre Therapie erleichtern:
- ein Therapieplatz erst in mehreren Monaten frei ist,
- Sie gar keine Antwort erhalten,
- Sie den Kollegen nicht erreichen können